Stand 02/2022

1 Geltungsbereich

1.1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Anhänger Georgensgmünd (im Folgenden „Vermieter“ genannt) und dem Kunden (im Folgenden „Mieter“ genannt) im Zusammenhang mit der Anmietung von Anhängern.

1.2 Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande, sobald der Vermieter die Buchung bestätigt.

1.3 Annahme der AGB

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass er diese AGB vor der Bezahlung der Mietgebühr zur Verfügung gestellt bekommen hat. Durch die Bezahlung der Mietgebühr akzeptiert der Mieter ausdrücklich diese AGB.

1.4 Ausschließlichkeit

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter, um wirksam zu sein. Die AGB des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ausdrücklich schriftlich zu.

1.5 Änderungen der AGB

Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die geänderten AGB werden dem Mieter rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt.

Ergänzungen oder Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

1.6 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle von Regelungslücken.

1.7 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht am Sitz des Vermieters (Amtsgericht Schwabach).

2 Mietgegenstand

2.1 Beschreibung des Anhängers

Der Vermieter stellt dem Mieter einen Anhänger sowie Zubehör zur Verfügung, wie in der Buchungsbestätigung oder im Mietvertrag spezifiziert. Der Anhänger wird in einem betriebsbereiten Zustand übergeben und enthält die vereinbarte Ausstattung gemäß den vereinbarten Konditionen.

2.2 Nutzungsberechtigung

Der Mieter ist berechtigt, den Anhänger während der vereinbarten Mietdauer zu nutzen, sofern er die Bedingungen dieser AGB einhält.

2.3 Sorgfaltspflichten

Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger sorgfältig zu behandeln und zu nutzen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass der Anhänger weder beschädigt noch übermäßig abgenutzt wird. Der Mieter ist für alle Schäden verantwortlich, die durch unsachgemäße Nutzung oder Fahrlässigkeit entstehen.

2.4 Überprüfung auf Schäden und Meldung

Der Mieter hat den Anhänger vor Fahrtantritt auf mögliche Schäden zu überprüfen. Sollten wider Erwarten Schäden am Mietanhänger vorhanden sein, müssen diese vor Fahrtantritt durch Fotos dokumentiert und dem Vermieter umgehend gemeldet werden.

2.5 Rückgabe

Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger zum vereinbarten Zeitpunkt und an dem vereinbarten Ort zurückzugeben. Der Anhänger muss verkehrssicher und diebstahlgesichert abgestellt werden. Etwaige neue Schäden am Anhänger, die nicht bereits vor Fahrtantritt dokumentiert wurden, sind vom Mieter dem Vermieter unverzüglich zu melden.

2.6 Reparaturen und Wartung

Reparaturen am Anhänger werden ausschließlich durch den Vermieter oder von ihm beauftragte Fachkräfte durchgeführt. Der Mieter ist nicht berechtigt, eigenständig Reparaturen am Anhänger vorzunehmen oder von Dritten vornehmen zu lassen, es sei denn, der Vermieter hat dies ausdrücklich gestattet. Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Reparaturen oder eigenmächtige Eingriffe entstehen.

2.7 Beschränkte Nutzung

Der Mieter ist nicht berechtigt, den Anhänger an Dritte zu vermieten, zu verleihen oder zu übertragen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart.

3 Mietbedingungen und Zahlungen

3.1 Mietbetrag und Zahlung

Der Mietbetrag für die Anmietung des Anhängers ist vorab zu entrichten. Es gelten die aktuellen Stunden- bzw. Tagesmietpreise zum Zeitpunkt der Buchung. Die Zahlung erfolgt in einer vom Vermieter akzeptierten Zahlungsweise.

3.2 Vorzeitiger Rückgabe oder Nichtabholung

Wird der Anhänger vom Mieter nicht abgeholt oder vorzeitig zurückgebracht, bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung für die nicht genutzte Mietdauer. Der volle vereinbarte Mietbetrag bleibt geschuldet.

3.3 Erstattung bei Mietausfall

Sollte der Vermieter aus Gründen, die in seiner Verantwortung liegen, den Anhänger nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bereitstellen können (Mietausfall), wird dem Mieter der volle Mietpreis erstattet. Es werden jedoch keine weiteren Kosten oder Schadensersatzansprüche übernommen, die dem Mieter aufgrund des Mietausfalls entstehen könnten.

3.4 Stornierungsbedingungen

Bei Stornierung einer bestätigten Buchung erfolgt eine Rückerstattung des Mietbetrags nur dann, wenn die Stornierung mindestens 2 Tage vor dem geplanten Mietbeginn schriftlich beim Vermieter eingeht. Erfolgt die Stornierung weniger als 2 Tage vor dem Mietbeginn, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

3.5 Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Mietvereinbarung aus wichtigen Gründen zu kündigen. Dies kann insbesondere bei Verstößen gegen die AGB, wiederholter Nichtzahlung des Mietbetrags oder unsachgemäßer Nutzung des Anhängers der Fall sein.

3.5 Änderungen von Mietpreisen und Bedingungen

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Mietpreise und Bedingungen jederzeit zu ändern. Für bereits bestätigte Buchungen gelten jedoch die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Mietpreise und Bedingungen.

4 Reservierung und Mietverlängerung

4.1 Reservierung

Die Reservierung eines Anhängers kann per WhatsApp, SMS oder telefonisch erfolgen. Die Reservierung wird verbindlich, sobald der Vermieter die Verfügbarkeit bestätigt hat und der Mieter den vollständigen Mietpreis bezahlt hat. Reservierungen verfallen automatisch nach 24 Stunden, wenn keine Zahlung des Mietpreises eingeht.

4.2 Mietverlängerung

Eine Verlängerung des gebuchten Mietzeitraums kann unter bestimmten Umständen erfolgen. Hierfür muss der Mieter eine Mietverlängerung beim Vermieter beantragen. Die Mietverlängerung ist erst nach Bestätigung durch den Vermieter gültig. Die Voraussetzung für eine Mietverlängerung ist, dass keine Folgevermietung für den gewünschten Zeitraum besteht und der Mietpreis für die Verlängerung beim Vermieter eingegangen ist.

4.3 Ablehnung der Mietverlängerung

Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Mietverlängerung abzulehnen, wenn der Anhänger bereits für den gewünschten Zeitraum anderweitig vermietet ist oder aus anderen Gründen keine Verlängerung möglich ist.

4.4 Zahlung für Mietverlängerung

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietpreis für die Verlängerung rechtzeitig vor Beginn der verlängerten Mietdauer zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt in einer vom Vermieter akzeptierten Zahlungsweise.

4.5 Verbindlichkeit der Mietverlängerung

Die Mietverlängerung wird erst nach Eingang des vollständigen Mietpreises beim Vermieter verbindlich. Der Mieter ist weiterhin an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den verlängerten Mietzeitraum gebunden.

4.6 Zusatzgebühr bei verspäteter Rückgabe

Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzubringen. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Zusatzgebühr erhoben. Sollte es durch die verspätete Rückgabe zu Mietausfall oder Beeinträchtigungen von Folgevermietungen kommen, so ist der volle Schaden durch den verursachenden Mieter zu ersetzen.

5 Verantwortlichkeiten des Mieters

5.1 Abholung und Rückgabe des Anhängers

Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, den Anhänger innerhalb des vereinbarten Mietzeitraums am Anhängerstandort abzuholen und wieder zurückzubringen.

5.2 Verkehrssicheres Abstellen und Diebstahlsicherung

Während des Mietzeitraums sowie bei Rückgabe ist der Mieter verpflichtet, den Anhänger verkehrssicher abzustellen und gegen Diebstahl zu sichern. Der Mieter ist dafür verantwortlich, den Anhänger ordnungsgemäß zu verschließen und die vom Vermieter bereitgestellte Sicherheitseinrichtungen zu nutzen.

5.3 Einhaltung von Vorschriften

Der Mieter verpflichtet sich, alle geltenden Verkehrsregeln und Vorschriften einzuhalten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung und die Ladungssicherungsvorschriften. Der Anhänger darf nur für den vorgesehenen Zweck und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden. Der Mieter bzw. der Fahrer des Zugfahrzeugs muss über eine geeignete Fahrerlaubnis verfügen und sicherstellen, dass das Zugfahrzeug den Anforderungen für die Nutzung des gemieteten Anhängers entspricht. Die Verantwortung dafür liegt beim Mieter.

5.4 Ladungssicherung

Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich. Die Ladung ist so zu sichern, dass sie während der Fahrt nicht verrutschen, herunterfallen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden kann.

5.5 Verbot von Gefahrstofftransporten

Der Transport von Gefahrstoffen mit dem Anhänger ist strengstens untersagt.

5.6 Genehmigung für Fahrten ins Ausland

Fahrten mit dem Anhänger ins Ausland bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter. Der Mieter ist verpflichtet, vor der geplanten Fahrt ins Ausland die Zustimmung des Vermieters einzuholen.

5.7 Besenreine Rückgabe und Reinigungsgebühren

Der Anhänger ist bei Rückgabe in einem besenreinen Zustand zu übergeben. Sollte der Anhänger bei der Rückgabe verunreinigt sein, behält sich der Vermieter das Recht vor, Reinigungsgebühren zu erheben.

6 Haftung und Versicherung

6.1 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet während des gesamten Mietzeitraums für den gemieteten Anhänger. Er trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung, Pflege und Rückgabe des Anhängers. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Fahrlässigkeit oder Nichtbeachtung der Mietbedingungen entstehen.

6.2 Versicherung des Anhängers

Der Vermieter stellt sicher, dass der Anhänger über eine angemessene Haftpflichtversicherung verfügt. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch den Gebrauch des Anhängers entstehen und bei denen der Mieter für die Schäden haftbar ist.

6.3 Schaden, Unfall oder Diebstahl

Im Falle eines Schadens, Unfalls oder Diebstahls während der Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich darüber zu informieren und alle erforderlichen Informationen zur Schadensregulierung bereitzustellen. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Schäden am Anhänger, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind oder die den Versicherungsschutz übersteigen.

6.4 Haftungsausschluss des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die dem Mieter oder Dritten während des Mietzeitraums durch den Anhänger oder seine Nutzung entstehen, es sei denn, der Vermieter hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.

6.5 Keine Haftung für Gegenstände im oder auf dem Anhänger

Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die sich im oder auf dem Anhänger befinden oder während des Mietzeitraums mit ihm transportiert werden. Der Mieter ist dafür verantwortlich, Gegenstände oder Ladung ordnungsgemäß zu sichern und gegen möglichen Verlust oder Beschädigung zu schützen.

Durch die Annahme dieser AGB, welche mit der Bezahlung der Mietgebühr erfolgt, erkennt der Mieter an, dass er sie gelesen, verstanden und akzeptiert hat.